Abmahnung erhalten?
Abmahnung erhalten?
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?
Dann gilt es zunächst einmal kühlen Kopf zu bewahren und sich darüber klar zu werden was Abmahnungen sind und wie man Ihnen begegnen sollte.
Abmahnungen sind (an sich) eine sinnvolle Einrichtung.
Bei richtiger Handhabung (!) sparen sie nämlich allen Beteiligten Zeit und Kosten eines möglicherweise langwierigen Gerichtsverfahrens. Sie stellen einen außergerichtlichen Hinweis des Abmahnenden an den Abgemahnten dar, dass dieser in irgendeiner Form rechtswidrig gehandelt hat.
Weil dies grundsätzlich auch im Interesse des Abgemahnten ist, geht man davon aus, dass der Abgemahnte dafür dem Abmahnenden die erforderlichen Aufwendungen, die ihm für den Ausspruch der Abmahnung angefallen sind, ersetzen muss.
Gerade dies ruft leider seit jeher und in Zeiten des Internets leider zunehmend mehr, dubiose Zeitgenossen auf den Plan, die aus der Abmahnung ein Geschäft machen. Schon deshalb sollten Sie eine erhaltene Abmahnung umgehend professionell prüfen lassen.
Durch die Abmahnung werden Sie in der Regel aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Nur dadurch ist rechtlich zu vermeiden, dass Sie wegen des gerügten Verstoßes gerichtlich in Anspruch genommen werden. Eine bloße Einstellung des gerügten Verhaltens genügt dazu in den allermeisten Fällen leider nicht! (Dennoch sollten Sie dies bei einer berechtigten Abmahnung natürlich trotzdem schnellstens tun.)
Aber Vorsicht! Das heißt nicht, dass Sie eine geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung in der Form abgeben müssen, wie Sie ihnen (in der Regel) vom Abmahnenden vorgelegt wird.
Sie unterzeichnen dadurch nämlich einen Unterlassungsvertrag! Und wie Sie dies aus der allgemeinen Vertragsgestaltung vielleicht kennen, ist die (in der Regel) vom Abmahnenden beigefügte Fassung der strafbewehrten Unterlassungserklärung oftmals nicht unbedingt zu Ihren Gunsten formuliert. Sei es, weil überhöhte Vertragsstrafen gefordert werden, umfassender Unterlassen werden soll als der Verstoß reicht oder gar Verhalten unterlassen werden soll, dass eine Abmahnung überhaupt nicht rechtfertigt.
Haben Sie sich aber einmal vertraglich zu alledem verpflichtet, fällt es im Nachhinein deutlich schwerer sich wieder von dieser Verpflichtung zu lösen. Und gerade weil oftmals Verhalten von der Unterlassungserklärung erfasst wird, welches über den ursprünglichen Verstoß hinausgeht, geschieht es dann schnell, dass (mitunter immense) Vertragsstrafen eingefordert werden, welche durchaus existenzbedrohende Dimensionen annehmen können.
Nicht selten werden zusätzlich Schadensersatzforderungen gestellt oder sonstiges eingefordert. Diese Positionen sind in der Regel besonders kritisch zu prüfen. Angesichts der Vielgestaltigkeit ist eine verallgemeinernde Darstellung hier allerdings unmöglich.
Wie bereits erläutert dient die Abmahnung der Vermeidung einer gerichtlichen Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage. Daher sollte durch eine effektive Vertretung auch nach Möglichkeit verhindert werden, dass es zu einem solchen Rechtsstreit kommt. Für eine effektive Vertretung ist aber oftmals eine nicht unerhebliche Recherchearbeit in rechtlicher, vor allem aber auch tatsächlicher Hinsicht, erforderlich. Dies erfordert Zeit, die bei Abmahnvorgängen in der Regel leider nur sehr begrenzt zur Verfügung steht. Frühzeitiges Handeln ist daher umso wichtiger.
Es gilt daher:
• Ruhe bewahren!
• Gesetzte Fristen ernst nehmen und anwaltliche Hilfe, soweit gewünscht und erforderlich, so frühzeitig wie möglich suchen.
• Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie gegebenenfalls sonstige Forderungen genau und professionell prüfen lassen!
• (Gemeinsam mit Ihrem Berater) Strategien zu entwickeln, wie künftig eventuelle Vertragsstrafenforderungen oder gar weitere Abmahnungen nach Möglichkeit vermieden werden können.
• Sich wenn überhaupt nur zum Nötigsten zu verpflichten.